Vertragsbedingungen

Die Appartement-Vermietung Björn Zimmermann ( im nachfolgenden AVBZ ) tritt lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers ab. AVBZ vereinnahmt Zahlungen treuhänderisch und behandelt sie als durchlaufenden Posten. Sie haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages seitens des Mieters und Vermieters. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Miete und der Kurtaxe am Anreisetag zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr in unserem Büro. Pro Mietobjekt werden 1-2 Schlüssel ausgehändigt. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten erhalten Sie Ihre Schlüssel per Schlüsselsafe am Eingang unseres Büros gegen Eingabe Ihrer Kundennummer ( mit # bestätigen ).

Bei Abschluss des Vertrages sind ca. 20 % des gesamten Mietpreises innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 3 Wochen vor Anreise bis zum angegebenen Datum auf unserem Konto eingegangen sein. Von der Entrichtung der Miete und der Vertragsgebühr wird der Mieter nicht dadurch befreit, dass der Mieter durch einen in Ihrer Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Ferienobjekt nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen ( nach regelmäßiger Rechtssprechung 20% der vereinbarten Miete sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also gegebenenfalls 80% der Miete zahlen, obwohl der Mieter das Ferienobjekt nicht nutzt) . Ferner hat der Mieter im Fall der Nichtnutzung des Ferienobjektes eine Bearbeitungspauschale von € 50,00 an AVBZ zu entrichten ) Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Der Mieter übernimmt das Ferienobjekt zur Selbstversorgung am Anreisetag zwischen 16 und 18 Uhr in ordentlichem und gereinigtem Zustand mit vollständiger Ausstattung laut Objektbeschreibung. Die im Feriendomizil verursachten Schäden sind zu ersetzen. Behauptet der Mieter den Schaden nicht zu verschulden, muss er sein Nichtverschulden beweisen. Beanstandungen bezüglich der Reinigung sind vom Mieter spätestens am Folgetag nach der Anreise anzuzeigen, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Eine Erstattung des Endreinigungsbetrages erfolgt nicht.

Pro Buchung wird eine einmalige Vertragsgebühr berechnet, die nicht erstattbar ist. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden im Appartement und den dazugehörigen Anlagen zu ersetzen. Der Mieter haftet für verschuldungsunfähige Kinder. Der Mieter hat grundsätzlich die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Der Mieter verpflichtet sich grundsätzlich beim Verlassen des Mietobjektes Türen und Fenster zu verschließen und das Inventar bzw. die Ausstattung zu sichern, sofern dies witterungsbedingt notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Gartenmöbel, Strandkörbe und Sonnenschirme bei starkem Wind oder Sturm, wenn diese zur Ausstattung des Objektes gehören. Sofern zur Ausstattung eine Internet-Verbindung ( z.B. WLAN ) und /oder damit verbundene Geräte ( z.B. TV oder Telefon ) gehören, kann die Funktion nicht garantiert werden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, wenn diese störungsbedingt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.

AVBZ ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kostenpflichtig zu kündigen und die sofortige Räumung durch den Gast zu verlangen, wenn dieser gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten für das Mietobjekt schwer verstößt, insbesondere wenn er das Mietobjekt mutwillig beschädigt, die Maximalbelegung überschreitet oder sonst die Pflichten eines ordnungsgemäßen Mieters verletzt.

Bei Auszug wird die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand, besenrein und mit allen Schlüsseln persönlich bis spätestens 10 Uhr an uns übergeben. Der genaue Termin zur Wohnungsübergabe wird mit AVBZ spätestens einen Tag vor Abreise direkt abgestimmt. AVBZ kann auf eigenen Wunsch auf die Wohnungsabnahme verzichten, in diesem Fall bringt der Mieter alle Schlüssel bis spätestens 10.15 Uhr am Abreisetag in unser Büro. Außerhalb der Geschäftszeiten werden die Schlüssel in das entsprechende Fach am Eingang des Büros eingeworfen.

Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs. Die Abfälle und das Leergut sind vom Mieter vor dem Auszug ordnungsgemäß zu entsorgen. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet. Bei Verlust eines Schlüssels kann der Vermieter den Austausch der Schließanlage dem Mieter in Rechnung stellen.

Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist für den Mieter bindend. Kinder zählen als vollständige Personen und müssen im Mietvertrag aufgeführt werden. Tiere dürfen nicht mit in die Wohnung genommen werden. Ausnahmen sind schriftlich mit uns zu vereinbaren, hier wird dann eine Haustiergebühr berechnet. Untervermietung ist grundsätzlich untersagt. Die Hausordnung des betreffenden Hauses ist Bestandteil des Vertrages.

Sollte Aufgrund besonderer Umstände das angemietete Quartier belegt, eine Nutzung durch behördliche Auflagen untersagt oder aufgrund eines Schadens gesperrt sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzquartier einverstanden. Sofern kein Ersatzquartier gestellt werden kann behält sich AVBZ vor, den Mietvertrag zu kündigen und die Miete zu erstatten. Ein finanzieller Anspruch auf Schadenersatz an den Vermieter oder Vermittler besteht nicht.

Garagen bzw. KFZ-Stellplätze benutzen Sie auf eigene Gefahr. Für alle vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Das Laden eines Elektrofahrzeuges über eine Stromquelle im oder am Ferienobjekt ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die im Prospekt angegebenen m² Wohn– und Nutzflächen sind die realen Nutzflächen, entlang den Fußleisten eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sondern erfassen die gesamte tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche.

Auf fehlende Zusatzausstattung in den Mietobjekten (z.B. Strandkörbe und Gartenmöbel) hat der Mieter keinen Anspruch, wenn diese saisonbedingt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von der Appartement-Vermietung Zimmermann gespeichert werden und weiter verarbeitet werden. Diese werden eventuell für eigene Werbemaßnahmen ( z.B: newsletter– und / oder Katalogversand per mail oder Post ) genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht bzw. nur in sofern dies für die Abwicklung der Buchung erforderlich ist (z.B. bei der Anmeldung zur Abrechnung der Kurtaxe ).

Mehrere Personen als Mieter haften als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Für die Rechtswirksamkeit von Erklärungen genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben werden.

Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtrockentücher sind vom Mieter mitzubringen sofern nicht anders vermerkt unter den Nebenkosten. Auf Wunsch wird die benötigte Wäsche durch die Appartement-Vermietung gegen Leihgebühr laut Listenpreis zur Verfügung gestellt.

Nebenkosten, wie z.B. die Endreinigung etc. werden mit der Firma Appartement-Vermietung Zimmermann abgerechnet.

In Fällen der Gefahr sowie zur Schadensverhütung, Schadensbeseitigung, Wartungs– und Ablesetätigkeiten ist der Zutritt zu dem Appartement durch die Appartementvermietung oder deren Beauftragten grundsätzlich gestattet.

Der Vertrag bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte.

Die Buchungsbestätigung wird bei Zeitmangel ersetzt durch die Bereitstellung des Mietobjektes. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, Kurtaxe zu entrichten und sich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt online über AVBZ nach Mitteilung der Daten aller anreisenden Personen ( Name, Alter und Aufenthaltsdauer). Der Mieter überweist den Betrag auf unser Konto und stellt sicher, dass diese vor Anreise auf dem Konto eingeht.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu einer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist für beide Teile Niebüll.